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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Grehl (HSG)

 Kurse der Hundeschule

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen Herrn Kevin Grehl, Inhaber der Hundeschule Grehl, nachfolgend HSG genannt und Verbrauchern, die mit der HSG als Hundeführer diesen Vertrag abschließen, nachfolgend Hundeführer genannt.

 

I. Vertragsgegenstand

 

1. Die HSG bietet Trainingskurse und Beratungsdienstleistungen für Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Welpengruppen etc. an. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von der HSG mitentwickelten Trainingsphilosophie.

 

2. Bei der Beauftragung der HSG bzw. der verbindlichen Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien zu vereinbaren und in Textform festzuhalten.

 

3. Die Aufnahme eines Hundeführers in eine Gruppenstunde erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt und der Zustimmung der HSG. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die HSG festgelegt. Sollte ein Hund nicht die notwendige Eignung für eine Gruppenstunde aufweisen, wird dies dem Hundeführer durch die HSG mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Hundeführer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

 

4. Die Auswahl des Hundetrainers erfolgt durch die HSG. Die HSG ist hierbei berechtigt, bei Verhinderung des Trainers Kevin Grehl auch einen anderen Trainer für die jeweilige Unterrichtseinheit einzusetzen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Hundetrainer besteht für den Hundeführer nicht.

 

5. Die Gültigkeitsdauer einer 10er-Karte beträgt 12 Monate. Sollten sich danach Preisänderungen ergeben, hat der Hundeführer den Mehrpreis zu entrichten. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.

 

6. Eine Rückerstattung nicht genutzter Stunden in Verbindung mit 10er Karten sowie eine Weitergabe von 10er Karten an Dritte ist nicht möglich.

 

7. Eine Einzeltrainingsstunde dauert ca. 60 Minuten, eine Gruppen-Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

 

8. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der HSG oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die HSG auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

 

9. Die HSG ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen, sofern möglich. Bei Änderungen wird die HSG ebenfalls auf die Zumutbarkeit achten und nach billigem Ermessen entscheiden.

 

II.  Pflichten des Hundeführers

 

1. Der Hundeführer sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat (zum Impfschutz vgl. B.II.1 dieser AGB) und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der HSG hat der Hundeführer den Impfpass, die behördliche Anmeldung, sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

 

2. Der Hundeführer ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten, sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

 

3. Unterrichtsstunden, gleich ob Einzelstunden oder Gruppenunterrichtsstunden muss der Hundeführer bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn absagen, ansonsten ist die Stunde mit dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

 

4. Bei Kursen, Vorträgen und Seminaren wird dem Hundeführer bzw. Teilnehmer das Recht eingeräumt, eine Woche vor Beginn der Veranstaltung unter der Bedingung, dass 50 % des vereinbarten Preises gezahlt werden, zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Erfolgt die Rücktrittserklärung, ohne dass dem Hundeführer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, weniger als eine Woche vor Beginn, sind die gesamten Teilnahmegebühren bzw. die vereinbarten Preise vom Hundeführer zu bezahlen.

 

5. Bei ansteckenden Krankheiten ist die HSG berechtigt, den jeweiligen Hund von der Unterrichtseinheit auszuschließen, um andere Teilnehmen nicht zu gefährden.

 

6. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die HSG hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren, ein zwingender Ausschluss vom Training ist damit nicht verbunden.

 

7. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.

 

III.  Zahlungskonditionen

 

1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils im Auftrag angegeben Preisen im Einzelfall, die der Website der HSG unter www.hundeschule-grehl.de  entnommen werden können, oder einem entsprechenden Werbemedium der HSG.  

 

2. Die HSG ist berechtigt im Einzelfall eine Vorauszahlung der geschuldeten Vergütung zu verlangen.  

IV. Haftung

 

1. Die Haftung der HSG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die HSG für jeden Grad des Verschuldens.

 

2.  Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der HSG.

 

3.  Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der HSG handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

 

4.  Soweit der Kunde durch die HSG aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

V. Belehrung

 

Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch das Ausbildungszentrum der Hundeschule Grehl gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung des Kunden auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. 

 

VI. Seminarunterlagen / Urheberrechte

 

Seminarunterlagen, die von der Hundeschule Grehl ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Zusätzliche AGB bei Betreuung des Hundes in der Hundepension

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der HSG im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes. 

 

Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der HSG verbleibt. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der HSG verbleibt.

 

I.  Betreuung

 

1. Die HSG gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundeführer ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

 

2. Der Hundeführer wird durch die HSG unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundeführer verpflichtet sich, der HSG seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die HSG auch tatsächlich den Hundeführer oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann.

 

3. Der Hundeführer wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundeführers ist erwünscht. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundeführer vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden in Textform im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Hundeführer trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

 

II. sonstige Pflichten / Tierarztkosten 

 

1.  Der Hundeführer versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundepension HSG, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension HSG hinterlegt. Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist HSG berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten. Der Hundeführer versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension HSG außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundeführer bei der Buchung bekannt zu geben. Die HSG übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Der Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die HSG ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundeführer übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die HSG einen Tierarzt nach Wahl des Hundeführers beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundeführers.

 

2. Der Hundeführer ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die HSG berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundeführer eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der HSG verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundeführers.

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